Bauverbot trotz Bauzone
Nicht jedes Grundstück in der Bauzone darf automatisch überbaut werden – das zeigt ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts.
Die Zonenpläne der Gemeinden regeln, in welcher Bauzone (Wohnzone, Gewerbezone etc.) was gebaut werden darf. Wer ein Grundstück in einer Bauzone besitzt, darf dieses grundsätzlich überbauen. Erfüllt das Bauvorhaben die baureglementarischen Vorgaben, so besteht ein Anspruch auf die Baubewilligung….sollte man meinen. Dass dem aber in Einzelfällen nicht immer so ist, zeigt ein jüngerer Entscheid des Bundesgerichts (Entscheid 1C_312/2022 vom 14.3.2024). Gemäss Bundesgericht gilt folgendes:
• Grundstück in Bauzone = noch keine Garantie für Baubewilligung
Auch wenn eine Parzelle laut Zonenplan als Bauzone gilt, kann es Gründe geben, warum doch nicht gebaut werden darf. Dies deshalb, weil der Zonenplan «veraltet» ist.
• Schutz von Ortsbild und Landschaft
Im Bundesgerichtsentscheid ging es um eine Parzelle am Dorfrand, die nach einem Bundesinventar („ISOS“) als „freizuhaltender Bereich“ klassifiziert wurde. Hier ist vorgeschrieben, dass diese Fläche möglichst frei von neuen Bauwerken bleiben soll, um das historische Dorfbild und die schöne Aussicht zu erhalten.
• Planungsstand und neue Erkenntnisse
Der gültige Zonenplan war schon über 20 Jahre alt und die besondere Schutzwürdigkeit des Ortsbereichs wurde erst später amtlich festgestellt. Solche „sensible Änderungen“ können laut Bundesgericht Auslöser dafür sein, dass der Zonenplan im Einzelfall kritisch überprüft werden und allenfalls eine Bauverweigerung ausgesprochen werden muss, obwohl eigentlich sämtliche Vorgaben des Baureglementes eingehalten sind.
Fazit
Das Bundesgericht beurteilt anhand diverser Kriterien, ob ein Bauanspruch trotz fraglicher Zeitgemässheit des Zonenplans besteht. Massgebend ist unter anderem auch der Erschliessungsstand des Baugrundstücks. Wer ein unüberbautes Grundstück besitzt, das gemäss einem «veralteten» Zonenplan in einer Bauzone liegt, tut gut daran, rechtzeitig abzuklären, inwiefern das Alter des Zonenplans einer Überbauung entgegensteht.

















