Die Anwaltskanzlei – Das Fort Knox für Ihre Geheimnisse
Beim Anwalt sind Ihre Geheimnisse so sicher wie Gold in Fort Knox. Während Ärzte oder Psychologen ihr Schweigen in Ausnahmefällen brechen dürfen, kennt das Anwaltsgeheimnis keine Ausnahme – es ist absolut. Denn nur wenn sich ein Klient seinem Anwalt bedingungslos anvertrauen kann, ist eine wirkungsvolle und umfassende Interessenwahrung überhaupt möglich.
Ausgangslage: Strafanzeige gegen den eigenen Patienten
Unlängst hat das Bundesgericht einen den Kanton Schwyz betreffenden Entscheid im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht gefällt (Entscheid 2C_332/2024 vom 21.7.2025). Ein Tischtennistrainer offenbarte der ihn behandelnden ärztlichen Fachkraft respektive der entsprechenden Klinik seine pädophilen Neigungen. Die Klinik – in Sorge darum, dass ihr Patient unerlaubte Handlungen an Kindern begehen könnte – liess sich von der zuständigen Behörde vom ärztlichen Berufsgeheimnis entbinden, und sie verzeigte ihren Patienten bei der Staatsanwaltschaft.
Regel: Berufsgeheimnisse können aufgehoben werden
Obwohl das Bundesgericht die Aufhebung des Berufsgeheimnisses im konkreten Fall wegen Verfahrensfehlern als rechtswidrig beurteilte (der Patient wurde vorgängig nicht angehört) bestätigt dieser Fall exemplarisch: Nach Art. 321 StGB geschützte Berufsgeheimnisse können grundsätzlich im Einzelfall aufgehoben werden.
Ausnahme: Das Anwalts- Berufsgeheimnis ist absolut geschützt
Im Gegensatz zu allen anderen Geheimnisträgern nach Art 321 StGB (Ärzte, Geistliche, Apotheker, Psychologen etc.) dürfen Anwältinnen und Anwälte Klienten wegen ihnen anvertrauten Straftaten nicht zur Anzeige bringen. Das Berufsgeheimnis gilt in diesem Fall absolut. Mehr noch: Selbst wenn eine Anwältin durch die zuständige Behörde vom Berufsgeheimnis entbunden wird, ist die Anwältin nicht verpflichtet, die ihr anvertrauten Verhältnisse Dritten gegenüber (eben z.B. der Staatsanwaltschaft) zu offenbaren. Das anwaltschaftliche Berufsgeheimnis gilt absolut. Warum ist dies so?
Die Gerichte und deren Akteure als Garanten für den sozialen Frieden
Die Gerichte (die sogenannt 3. Gewalt im Staat) sorgen dafür, dass Meinungsverschiedenheiten nicht nach den Regeln des Faustrechts sondern in einem geordneten Verfahren entschieden werden. Die Gerichte und ihre Akteure (Richter, Staatsanwälte und Anwältinnen) tragen somit gemeinsam zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens bei. Diese gesellschaftsbefriedende Funktion ist der Grund für die absolute Geltung des Anwalts-Berufsgeheimnisses. Der Klient muss sicher sein, dass das, was er seinem Anwalt anvertraut, unter Verschluss bleibt. Nur damit ist Gewähr geboten, dass die Gerichtsverfahren ihre rechtsbefriedende Funktion erfüllen. Deshalb: In der Anwaltskanzlei sind Ihre Geheimnisse so sicher wie die Goldreserven in Fort Knox.

















