18. Juli 2025
Ehe- und Erbverträge, Testamente, Vorsorge

Vorsorgeauftrag – wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann?

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Vielen ist nicht bewusst, dass in einem solchen Fall nicht automatisch der oder die Ehegattin oder die Kinder entscheiden dürfen. Mit einem Vorsorgeauftrag lässt sich klar regeln, wer in einer solchen Situation handeln darf. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte dieses wichtigen Vorsorgeinstruments beleuchtet.

1. Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag ist ein Instrument des Zivilgesetzbuches (Art. 360 ff. ZGB). Damit können volljährige und urteilsfähige Personen schriftlich festlegen, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen soll. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet im Ernstfall die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), wer diese Aufgaben übernimmt.

2. Welche Formen gibt es?
Der Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig handschriftlich erstellt oder notariell beurkundet werden. Eine einfache maschinenschriftliche Version mit Unterschrift genügt nicht. Wichtig ist, dass der Vorsorgeauftrag klar formuliert und rechtlich korrekt abgefasst ist, damit er im Bedarfsfall wirksam ist.

3. Was kann im Vorsorgeauftrag geregelt werden?
Im Vorsorgeauftrag lassen sich drei Bereiche festlegen:

  • Personensorge: Wer kümmert sich um Pflege, Betreuung oder Wohnsituation?
  • Vermögenssorge: Wer verwaltet Bankkonten, bezahlt Rechnungen oder schliesst Verträge ab?
  • Rechtsvertretung: Wer vertritt Sie gegenüber Behörden und Gerichten?

Es ist möglich, eine Person für alle Bereiche oder unterschiedliche Personen für einzelne Bereiche einzusetzen.

4. Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft?
Der Vorsorgeauftrag wird erst wirksam, wenn die Urteilsunfähigkeit ärztlich feststellt wurde und der Vorsorgeauftrag validiert, also genehmigt wurde. Damit ist gewährleistet, dass er nur im Bedarfsfall zur Anwendung kommt.

5. Warum ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll?
Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB, wer Ihre Angelegenheiten regelt. Dies entspricht nicht immer Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen. Mit einem Vorsorgeauftrag sichern Sie Ihre Selbstbestimmung und stellen sicher, dass eine von Ihnen gewählte, vertrauenswürdige Person die Verantwortung übernimmt.

Empfehlung und Fazit

Ein Vorsorgeauftrag ist ein zentrales Instrument der persönlichen Vorsorge und sollte in keinem Vorsorgeplan fehlen. Er verhindert Unsicherheiten und sorgt dafür, dass im Ernstfall Ihre Interessen gewahrt bleiben. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten im Familien- und Erbrecht beraten Sie gerne persönlich bei der Erstellung eines massgeschneiderten Vorsorgeauftrags und beurkunden diesen auf Wunsch.

Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Autor
Matthias Kessler

Rechtsanwalt und Urkundsperson

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