Jugendstrafrecht & Kindsvertretung
Kompetente rechtliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Jugendliche im Strafverfahren – sensibel, sachkundig, erfahren begleitet
Das Jugendstrafrecht in der Schweiz gilt für Personen im Alter von 10 bis 18 Jahren, die in strafrechtliche Verfahren verwickelt sind. Wegweisend sind der Schutz, die Erziehung und die gesellschaftliche Wiedereingliederung der Jugendlichen – nicht primär die Bestrafung. Dieses besondere Rechtssystem berücksichtigt die entwicklungspsychologischen Besonderheiten junger Menschen und unterscheidet sich daher sowohl in den rechtlichen Grundlagen als auch im prozessualen Ablauf deutlich vom Erwachsenenstrafrecht.
Wir stehen an der Seite von Jugendlichen und ihren Familien, wenn polizeiliche Abklärungen, Vorladungen, Untersuchungen oder Anklagen drohen oder bereits ausgesprochen wurden. Unsere juristische Begleitung beginnt frühzeitig – mit der rechtlichen Einschätzung, der strategischen Entwicklung der Verteidigung und der Interessenvertretung in allen Verfahrensphasen.
Jugendstrafrecht und Jugendstrafprozessrecht
Das Jugendstrafverfahren in der Schweiz folgt einer spezialisierten Prozessordnung (JStPO) mit dem Ziel, Erziehung und Schutz vor neue Straftaten in den Vordergrund zu stellen. Dies umfasst:
- Spezifische verfahrensrechtliche Regeln für Jugendliche
- Einbezug des sozialen Umfelds (Familie, Schule, Betreuung)
- Möglichkeit von schutz- und erzieherischen Massnahmen statt rein strafrechtlicher Sanktionen
- Fokus auf Therapie, Betreuung, Aufsicht oder ambulante Massnahmen
- Bei schwereren Fällen: Bewährung, Freiheitsentzug oder geschlossene Unterbringung – jedoch stets mit pädagogischem Ansatz
Kindsvertretung – rechtliche Interessen von Kindern und Jugendlichen wahren
Neben der Verteidigung im Jugendstrafverfahren ist für Kinder und Jugendliche gerade in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren eine eigenständige, qualifizierte Rechtsvertretung essentiell. Kinder verfügen über eigene Rechte, die unabhängig von den Rechten der Eltern zu wahren und durchzusetzen sind. Dies umfasst die Vertretung in Verfahren, in denen Entscheidungen getroffen werden, die wesentliche Lebensbereiche von Kindern berühren (z. B. Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, Kindesschutzverfahren, Unterhalt, Patientenrechte, Namens- und Personenrecht).
Die Rechtsvertretung des Kindes zielt darauf ab, dass die Sicht und der Wille des Kindes berücksichtigt werden und Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls und der Partizipation getroffen werden. Gemäss den Leitlinien für eine kindgerechte Justiz sollen Kinder als eigenständige Mandantinnen und Mandanten wahrgenommen werden – mit dem Recht auf Information, Mitbestimmung und unabhängige Interessenvertretung.
Ihr Partner in anspruchsvollen Rechtslagen
Rechtliche Verfahren, bei denen Kinder und Jugendliche involviert sind, sind häufig schwierig und emotional belastend. Mit fundierter Expertise im Jugendstrafrecht sowie in der zivil- und verwaltungsrechtlichen Kindsvertretung begleiten wir Sie fachlich versiert, empathisch und lösungsorientiert – für faire, kindgerechte und nachhaltige Ergebnisse.

