Jugendstrafrecht kurz erklärt: Ablauf, Sanktionen, Massnahmen, was Eltern wissen sollten
Als Jugendlicher oder als Eltern werden Sie oft schneller in ein Jugendstrafverfahren verwickelt als Ihnen lieb ist – Sie klauen als Jugendlicher etwas in der Migros, beteiligen sich an einer Prügelei, rauchen Cannabis oder fahren ohne Billet mit dem Zug oder Bus.
Das Jugendstrafrecht verfolgt ein anderes Ziel als das Erwachsenenstrafrecht: Im Zentrum steht nicht die Bestrafung, sondern Schutz und Erziehung. Als Jugendliche gelten alle Personen zwischen 10 und 18 Jahren. Kinder unter 10 Jahren sind strafrechtlich nicht verantwortlich; in solchen Fällen können allenfalls Kindesschutzmassnahmen nach Zivilrecht geprüft werden. Für junge Erwachsene ab 18 Jahren gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht.
Ablauf
Ein Jugendstrafverfahren beginnt in der Regel mit einer Anzeige an die Polizei oder Behörden. Diese kann durch Privatpersonen, Schulen oder andere Institutionen erfolgen. Häufige Delikte sind Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Eingang einer Anzeige führt die zuständige Jugendanwaltschaft eine Untersuchung durch. Sie klärt den Sachverhalt ab und führt Gespräche mit dem Jugendlichen und gegebenenfalls weiteren Beteiligten. Anders als im Erwachsenenstrafrecht wird die persönliche Situation des Jugendlichen besonders stark berücksichtigt, etwa die familiären Verhältnisse, schulische Situation oder persönliche Entwicklung. Eltern haben dabei in der Regel das Recht und oft auch die Pflicht, am Verfahren mitzuwirken.
Bei leichteren Fällen kann die Jugendanwaltschaft selbst einen Entscheid treffen. Bei schwereren Straftaten wird der Fall einem Jugendgericht vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist in jedem Fall eine rasche und pädagogisch sinnvolle Lösung, die zur positiven Entwicklung des Jugendlichen beiträgt.
Sanktionen
Wenn eine Straftat nachgewiesen ist, können verschiedene Sanktionen ausgesprochen werden. Auch Strafen haben im Jugendstrafrecht in erster Linie eine erzieherische Funktion. Die mildeste Sanktion ist der Verweis, also eine formelle Verwarnung, die vor allem bei leichten Verfehlungen angewendet wird. Eine weitere Möglichkeit ist die persönliche Leistung, bei der der Jugendliche gemeinnützige Arbeit leisten muss, etwa in sozialen Einrichtungen. Auch eine Busse kann ausgesprochen werden, insbesondere bei älteren Jugendlichen. Diese beträgt höchstens CHF 2’000.00. Rechtlich richtet sich die Busse gegen den Jugendlichen selbst, auch wenn Eltern faktisch häufig finanziell unterstützen müssen. In schweren Fällen kann ein Freiheitsentzug angeordnet werden. Dieser ist für Jugendliche ab 15 Jahren möglich und beträgt in der Regel bis zu einem Jahr, bei sehr schweren Straftaten bis zu vier Jahren. Freiheitsentzug kommt bei gravierenden Delikten zum Zug, etwa bei vorsätzlichen Tötungen.
Schutzmassnahmen
Neben oder anstelle von Strafen können Schutzmassnahmen angeordnet werden. Diese stehen im Jugendstrafrecht im Vordergrund. Dazu gehört etwa die Aufsicht oder persönliche Betreuung durch eine Fachperson, die den Jugendlichen im Alltag begleitet und unterstützt. Ebenso kann eine ambulante Behandlung angeordnet werden, beispielsweise bei psychischen Problemen, Suchtverhalten oder erheblichen Verhaltensauffälligkeiten. Wenn die familiäre Situation problematisch ist oder eine intensive Betreuung erforderlich erscheint, kann auch eine Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung oder bei Privatpersonen erfolgen. Solche Massnahmen werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst oder aufgehoben.
Die Rolle der Eltern
Eltern spielen im Jugendstrafverfahren eine wichtige Rolle. Sie werden grundsätzlich in das Verfahren einbezogen und müssen häufig bei Gesprächen oder Anhörungen erscheinen. Sie haben Anspruch auf Information über den Stand des Verfahrens und können ihre Sichtweise darlegen. Gleichzeitig sind Eltern auch verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht finanziell an den Kosten von Schutzmassnahmen zu beteiligen. Somit kann ein Jugendstrafverfahren für die Eltern auch finanziell sehr belastend sein.
Fazit
Das Jugendstrafrecht verfolgt langfristig das Ziel, Jugendliche wieder in ein straffreies Leben zu integrieren. Deshalb werden persönliche Umstände, Reifegrad und Entwicklungschancen besonders stark berücksichtigt. Der Jugendliche soll Verantwortung übernehmen, aus Fehlern lernen und positive Perspektiven entwickeln. Für Eltern ist es hilfreich, die Abläufe und möglichen Konsequenzen zu kennen, um ihr Kind in einer schwierigen Situation angemessen unterstützen zu können.
Gerne unterstützen auch wir Sie in dieser herausfordernden Situation – kontaktieren Sie uns ungeniert.














