16. Februar 2026
Immobilien, Bauen und Mieten

Ihre Rechte bei Mängeln in der Mietwohnung

Schimmel, Schädlinge und kalte Radiatoren sind nicht nur lästig, sondern rechtlich relevante Mängel in Mietwohnungen. Besonders in der kühleren Jahreszeit stellt sich deshalb die Frage, wer handeln und wer am Ende zahlen muss.

Schimmel: Ursache, Beweis, Folgen

Schimmel wird zwar durch falsches Lüften oder zu wenig Heizen begünstigt, häufig liegen die Hauptursachen aber in Baumängeln wie schlecht isolierten Aussenwänden, undichten Fenstern oder feuchten Bauteilen.

Schimmel gilt als Mangel am Mietobjekt; nur wenn die Vermieterschaft der Mieterschaft klar nachweisen kann, dass diese den Schimmel selbst verursacht hat, darf sie Kosten überwälzen – gelingt der Beweis nicht, muss sie den Befall fachgerecht durch eine Spezialfirma beseitigen.

Rechte bei Schimmel und Schädlingen

Solange die Wohnung wegen Schimmel oder gesundheitsgefährlichen Schädlingen (z.B. Schaben, Mäuse, Ratten) nicht «normal» nutzbar ist, besteht Anspruch auf Mangelbehebung und je nach Ausmass auf Mietzinsreduktion; bei mittlerem Schimmelbefall werden oft 10–20 Prozent des Nettomietzinses zugesprochen.

Schädlinge gelten ebenfalls als Mangel; die Vermieterschaft muss in der Regel eine professionelle Bekämpfung organisieren und bezahlen, während kleinere Befälle (z.B. Motten im Vorratsschrank) als kleiner Unterhalt zulasten der Mieterschaft gehen.

Kalte Wohnung und Heizung

Es gibt keine feste gesetzliche Heizperiode, aber Wohnräume müssen im Winter in der Regel rund 20–21 Grad (Minergie: ca. 19–20 Grad) erreichen; liegt die Temperatur 3–5 Grad darunter, liegt ein Mangel mit Anspruch auf Abhilfe und Mietzinsreduktion vor.

Reagiert die Vermieterschaft trotz schriftlicher Meldung und Fristsetzung nicht, können Mietende den Mietzins korrekt hinterlegen oder – in engen Grenzen – eine notwendige Reparatur (Ersatzvornahme) veranlassen, müssen sich dabei aber auf das unbedingt Nötige beschränken.

So sollten Mietende vorgehen

Mängel sofort schriftlich (am besten per Einschreiben) melden, mit Fotos dokumentieren und eine angemessene Frist zur Behebung setzen; die Mietzinsreduktion läuft erst ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel weiss.

Bleibt die Reaktion aus, kommen Mietzinshinterlegung und – je nach Situation – Ersatzvornahme in Frage; bei Unsicherheiten lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.

Autor
Joel Rehmann

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