«Ehe light» oder «Konkubinat plus»? Der geplante PACS für die Schweiz
Zwischen Konkubinat und Ehe soll in der Schweiz eine dritte Beziehungsform treten: die formelle Lebenspartnerschaft, der «Pacte civil de solidarité» (PACS). Seit dem 27. Mai 2026 ist die entsprechende Vorlage in der Vernehmlassung. Diese dritte Beziehungsform würde unverheirateten Paaren mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Wirkungen ihrer Partnerschaft geben, ohne dass damit die umfassenden Rechtsfolgen einer Ehe verbunden wären.
Worum es geht
Heute kennt das Schweizer Recht im Wesentlichen zwei Paarformen: die Ehe, mit umfassenden, lebenslang angelegten Rechtsfolgen, und das weitgehend ungeregelte Konkubinat. Hingegen besteht für unverheiratete Paare nach aktueller Rechtslage eine gewisse Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Rechtswirkungen ihrer Partnerschaft. Die Einführung der formellen Lebenspartnerschaft (des PACS) soll diese Lücke nun schliessen. Der PACS geht auf die parlamentarische Initiative von Ständerat Andrea Caroni (22.448 «Einen Pacs für die Schweiz») zurück und soll verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnen, sich für eine nicht eheliche Lebenspartnerschaft mit klar geregelten Rechtswirkungen zu entscheiden, ohne die Ehe oder das Konkubinat in seiner heutigen Form in Frage zu stellen. Diese neue formelle Lebenspartnerschaft soll als sogenanntes «Konkubinat plus» jedoch näher beim Konkubinat als bei der Ehe liegen und sich an den Vorbildern der Kantone Genf und Neuenburg sowie Frankreich orientieren.
Was der Pacs regeln würde
Die formelle Lebenspartnerschafft (PACS) soll in einem neuen Spezialgesetz (Bundesgesetz über die formelle Lebenspartnerschaft; PACS-Gesetz [PACSG]) geregelt werden. Dieses Gesetz soll insbesondere Regeln zur Begründung, zu den Rechtswirkungen sowie auch zur Auflösung eines PACS aufstellen. Die zu regelnden Rechtswirkungen betreffend dabei insbesondere die gegenseitigen Beistands- und Unterhaltspflichten, die Vertretung der Gemeinschaft, den Schutz der Familienwohnung sowie verfahrensrechtliche Aspekte. So wäre beispielsweise eine Kündigung der gemeinsamen Familienwohnung nur mit Zustimmung beider Parteien möglich. Sofern das PACS-Gesetz oder andere Bundesgesetzte keine besondere Regelung vorsehen, sollen die Paare in formeller Lebenspartnerschaft die gleichen Rechte haben wie Partner und Partnerinnen im Konkubinat. Mit Blick auf die Begründung eines PACS ist im aktuellen Zeitpunkt noch unklar, ob diese durch öffentliche Beurkundung oder durch Begründung beim Zivilstandsamt erfolgen soll. Hingegen klar ist, dass mit Begründung eines PACS der Zivilstand der Partner und Partnerinnen nicht verändert werden würde. Zudem soll die Auflösung eines PACS einfach und niederschwellig, rasch und ohne Gerichtsverfahren sowohl einvernehmlich als auch einseitig durch Abgabe einer Erklärung beim Zivilstandsamt möglich sein.
Warum eher «Konkubinat plus» als «Ehe light»
Der oft gehörte Begriff «Ehe light» trifft es nur bedingt; Initiant Caroni spricht bewusst von einem «Konkubinat plus». Denn neben dem unveränderten Zivilstand der Partner und Partnerinnen hat die Begründung eines PACS auch keine Auswirkungen auf den Namen (kein gemeinsamer Familienname), das Kindesverhältnis oder auch auf die Steuern. Ebenfalls mit Blick auf AHV und Erbrecht gelten für die Paare die gleichen Regeln wie unter Unverheirateten, und eine Adoption gemeinsamer Kinder wäre nicht vorgesehen. Vor allem aber wären die meisten Rechtsfolgen lediglich auf die Dauer des PACS beschränkt und würden – anders als bei der Ehe beispielsweise mit Blick auf den nachehelichen Unterhalt – nicht über die Auslösung des PACS hinaus Wirkungen entfalten.
Stand und Zeitplan
Die Rechtskommission des Ständerats hat eine Vorlage für das Spezialgesetz zur Schaffung der formellen Lebenspartnerschaft (PACS) unterbreitet. Die Vernehmlassung wurde am 27. Mai 2026 eröffnet und läuft bis am 17. September 2026. Bis zum Fristablauf können Parteien, Kantone und Verbände zur ausgearbeiteten Vorlage noch Stellung nehmen. Anschliessend wird das Parlament darüber entscheiden und nach dem Entscheid des Parlaments steht es dem Volk frei, das Referendum zu ergreifen. Realistisch dürften die ersten Pacs daher frühestens um 2030 geschlossen werden.
Was das für Sie bedeutet
Bis die Begründung einer formellen Lebenspartnerschaft (PACS) sowie die Regelung der damit verbundenen Rechtswirkungen zur Verfügung steht – als auch danach – lohnt es sich für unverheiratete Paare, ihre Verhältnisse aktiv zu regeln. Dafür kann auf die Aufsetzung eines Konkubinatsvertrags, eines Testaments oder eines Erbvertrags sowie eines Vorsorgeauftrags für den Fall der Urteilsunfähigkeit zurückgegriffen werden. Denn viele Anliegen, die der PACS künftig gesetzlich regeln soll, lassen sich bereits heute vertraglich absichern. Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihrer persönlichen Situation und der Wahl des hierfür geeigneten Instruments.









